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Kalibrieren von Waagen

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Kalibrieren von Waagen 

Waagen müssen wie alle Prüfmittel in regelmäßigen Abständen geprüft werden. Diese Kalibrierungen sorgen für verwertbare Wägeergebnisse und sind im Rahmen von Qualitätsmanagementsystemen unerlässlich.

Wann und in welchem Umfang das Kalibrieren von Waagen erforderlich ist, hängt von vielen Faktoren ab. Das Prüfverfahren muss an die Anwendung angelehnt sein. Je wichtiger der Einsatz der Waage für die Qualität der Prozesse ist, desto umfangreicher und aussagekräftiger müssen die Prüfverfahren des Messmittels sein.

Wir unterscheiden zwischen den Prüfverfahren

  •  Eichung / Konformitätsbewertung
  • Werkskalibrierung
  • DAkkS Kalibrierung

Eichung / Konformitätsbewertung

Die Begrifflichkeit ist eindeutig zu unterscheiden und wird sehr häufig falsch angewandt. Auch wir verwenden wissentlich falsche Begriffe bei unseren Artikeln. Der Grund liegt einfach in der einfacheren Verständlichkeit für unsere Kunden.

Eichung

Die Eichung ist als hoheitlicher Akt ausschließlich den Eichbehörden vorbehalten. Als Grundlage dienen die Eichrichtlinie 2014/31/EU und die DIN 45501. Auch das Eichgesetz und die -verordnung finden hier Anwendung. Kein Unternehmen darf eine Eichung durchführen

Konformitätsbewertung

Die Konformitätsbewertung ist der Eichung gleichgestellt im Bezug auf die Verwendung des Messmittels im eichpflichtigen Verkehr. Durchgeführt werden darf diese entsprechend den Modulen der Richtlinie 2014/31/EU von Herstellern, die sich dazu qualifiziert haben. Eine Benannte Stelle übernimmt dabei die Anerkennung und Überwachung.

Korrekt ausgedrückt sind Hersteller allenfalls bemächtigt eine Konformitätsbewertung im Rahmen der Richtlinie 2014/31/EU auszustellen. Die Eignung hierzu muss aber nachgewiesen werden. In einem aufwendigen Prozess wird je nach Modul durch eine Benannte Stelle geprüft, ob die Eignung beim Hersteller vorhanden ist. Danach wird ggf. mit Zertifikat bestätigt und ermächtigt.

Konformitätsbewertete Waagen dürfen ebenso wie geeichte Waagen im eichpflichtigen Verkehr eingesetzt werden. Nach Ablauf der Eichfrist, die ebenso für konformitätsbewertete Waagen gilt, muss eine (Nach-) Eichung erfolgen. Diese darf nur von den Eichämtern durchgeführt werden.

Alle Nichtselbsttätigen Waagen (NSW) unterliegen der Richtlinie 2014/31/EU, gleich ob sie konformitätsbewertet, geeicht oder nicht geeicht werden. Allein die Kennzeichnung gibt an ob es sich um eine Waage handelt die im eichpflichtigen Verkehr eingesetzt werden darf.

 Das eichrechtlichen Kennzeichen wird in der Regel am Ende des Prüfprozesses angebracht und zeigt an, dass es sich um eine Waage für den eichpflichtigen Verkehr handelt. So gekennzeichnet darf die Waage in der gesamten EU eingesetzt werden.

Mehr zum Thema Eichfristen und wann eine Waage geeicht sein muss finden Sie in unserem Blog unter  Eichung / Kalibrierung.

 

Werkskalibrierung

Die Werkskalibrierung oder auch ISO Kalibrierung wird häufig für intern eingesetzte Waagen als Prüfverfahren herangezogen. Auch hier gibt es bei den meisten Prüfern ein festes Prüfverfahren. Wir halten uns bei der Werkskalibrierung an die DIN 45501, welche auch für geeichte Waagen als Prüfverfahren verwandt wird. Anders als bei geeichten Waagen sind dabei die Fehlergrenzen nicht ausschlaggebend oder ein Ausschlusskriterium. Vielmehr wird der tatsächliche Fehler der Waage dargestellt.

Im Rahmen der Werkskalibrierung sind die Eichfehlergrenzen entsprechend der Norm für uns die absolute Grenze der Toleranz. Eine Nichteinhaltung der Fehlergrenze führt zu einer neuen Justage der Waage und einer anschließenden Neukalibrierung.

Zu beachten ist, dass der Werkskalibrierschein oder auch ISO Kalibrierschein für die DIN EN ISO 9001:2015   n i c h t   ausreichend ist. In vielen Fällen wird die Werkskalibrierung von Auditoren als adäquates Mittel für die Kalibrierung der Waagen angenommen, aber die Norm fordert die Rückverfolgbarkeit der Prüfgewichte. Unsere sind lückenlos auf das Deutsche Normal zurückzuführen, aber es bleibt zu prüfen ob dies für jeden gilt der Werkskalibrierscheine ausstellt.

Auch die Genauigkeit der Werkskalibrierung ist nicht immer gegeben. Der Durchführende ist relativ frei bei der Art und dem Umfang der Prüfungen. Manche stellen nur ein Gewicht auf die Waage und ermitteln dann mehr oder weniger sorgfältig die Abweichung. Eine solche Prüfung ersetzt in keinem Fall eine qualifizierte Prüfung. Stellen Sie als Anwender in jedem Fall sicher, dass ein ordentliches Prüfverfahren bei der Werkkalibrierung angewandt wird.

DAKKS Kalibrierung

Die DAKKS Kalibrierung ist weltweit anerkannt und das hat mehrere Gründe. Das Prüfverfahren ist bis ins Detail vorgeschrieben und erfüllt alle Voraussetzungen für ein verwertbares Ergebnis. Bei dieser Kalibrierung erhält der Auftraggeber ein aussagekräftiges Protokoll. Messunsicherheiten werden berücksichtigt und die Prüfnormale sind lückenlos auf das Deutsche Normal zurückzuführen.

Die DIN 17025 legt die Anforderungen an die Kompetenz der Mitarbeiter fest. Nur akkreditierte Prüflabore dürfen nach DAKKS Kalibrierungen durchführen und entsprechende Zertifikate ausstellen. Schon aus dem hierfür erforderlichen Aufwand lässt sich die Genauigkeit und Aussagekraft eines solchen Prüfscheins ableiten.

Um Sicherheit der Richtigkeit der Messmittel zu haben sollte auf eine DAKKS Kalibrierung zurückgegriffen werden. Die Prüflabore werden regelmäßig auditiert und müssen Nachweise über die verwendeten Prüfmittel und die Schulung des Personals vorhalten.

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