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Was ist eine Waage?
Eine Waage ist ein Messgerät zur Bestimmung der Masse eines Körpers auf der Grundlage der auf diesen Körper wirkenden Schwerkraft. Eine Waage kann ferner dazu dienen, andere mit der Masse verbundene Größen, Mengen, Parameter oder Merkmale zu bestimmen. Soweit die Ausführungen der Richtlinie 2014/31/EU, welche für alle nichtselbsttätigen Waagen anzuwenden ist. Im Download Bereich findet sich diese und weitere Richtlinien.
Welche Waagen gibt es?
Abgeleitet aus der DIN EN 45501:2016-03 können folgende Ausführungen von Waagen angenommen werden:
- Nichtselbsttätige Waage
- Waage mit Anzeigeeinrichtung
- Waage ohne Anzeigeeinrichtung
- Selbsteinspielende Waage
- Halbselbsteinspielende Waage
- Nichtselbsteinspielende Waage
- Elektronische Waage
- Waage mit Preisskalen
- Preisrechnende Waage
- Preisauszeichnungswaage
- Selbstbedienungswaage
- Mobile Waage
- Ortsveränderliche Waage für Straßenfahrzeuge
- Klassierwaage
Da diese Norm sich mit Nichtselbsttätigen Waagen befasst ist die Selbsttätige Waage nicht weiter benannt worden. Selbsttätige Waagen werden in der Richtlinie 2004/22/EG (steht im Download Bereich zur Verfügung) geregelt.
Nichtselbsttätige Waage
Eine Waage, die das Eingreifen eines Benutzers während des Wägevorgangs erfordert, um zu entscheiden, ob das Wägeergebnis akzeptabel ist. Dabei ist zu beachten, dass die Entscheidung über die Akzeptanz des Wägeergebnisses eine intelligente Handlung des Bedieners erfordert, die das Ergebnis beeinflusst. Dazu gehören z.B. das Treffen von Maßnahmen, wenn eine Anzeige stabil ist oder Justierung der Masse der zu wägenden Last, und eine Entscheidung zur Akzeptanz des Wägeergebnisses über die Beobachtung der Anzeige oder Auslösen eines Ausdrucks. Auch handelt e s sich um eine nichtselbsttätige Waage, wenn es dem Benutzer möglich ist während des Wägevorgangs Maßnahmen zu ergreifen, die im Fall einer Nichtakzeptanz das Wägeergebnis beeinflussen. Dazu gehören:
- Last justieren
- Grundpreis eingeben
- bestimmen, ob der angezeigte Gewichtswert akzeptabel ist
- usw.
Hauptbestandteile einer Waage
Nach der Norm DIN EN 45501:2016-03 lässt sich eine Waage in die Hauptbestandteile
- Lastträger, Lastaufnehmer
- Kraftübertragungseinrichtung
- Auswägeeinrichtung
- Modul einteilen.
Dabei ist der Lastträger der Teil der Waage, der zur Aufnahme des Wägegutes bestimmt ist. Die Kraftübertragungseinrichtung überträgt die vom Wägegut auf den Lastaufnehmer ausgeübte Kraft auf die Auswägeeinrichtung. Das Modul ist der identifizierbare Teil einer Waage, der eine oder mehrere besondere Funktionen ausführt und getrennt nach den spezifischen messtechnischen und technischen Anforderungen der jeweils zutreffenden Norm bewertet werden kann. Die Module einer Waage müssen besonders festgelegte Teilfehlergrenzen einhalten, wenn die Waage für den eichpflichtigen Verkehr eingesetzt werden soll. Typische Module einer Waage sind:
- Wägezelle
- Auswertegerät
- Analoge oder digitale Auswerteeinheit
- Wägemodule
- Terminal und
- Hauptanzeigeeinrichtung
Insbesondere die Wägezelle kann als Kernstück einer Waage betrachtet werden, wobei es keine Rolle spielt ob nur eine Wägezelle oder mehrere Wägezellen verbaut werden. Wägezellen sind Kraftaufnehmer, die nach Berücksichtigung von Einflüssen durch Erdbeschleunigung und Luftauftrieb am Anwendungsstandort die Masse messen, indem die gemessene Masse in eine andere gemessene Größe (Ausgangsgröße) umgewandelt wird. Digitale Wägezellen sind mit elektronischen Geräten wie z. B. Verstärker, Analog-Digital-Wandler und Auswerteeinheit ausgestattet. Das Auswertegerät ist eine elektronische Einrichtung der Waage, welches eine Analog-Digital-Umwandlung des Ausgangssignals der Wägezelle, eine weitere Datenverarbeitung durchführt und das Wägeergebnis in Einheiten der Masse anzeigt. Bei der Auswerteeinheit handelt es sich um eine elektronische Einrichtung der Waage, die eine Analog-Digital-Umwandlung des Ausgangssignals der Wägezelle und eine weitere Datenverarbeitung durchführt und das Wägeergebnis in einem digitalen Format über eine Digitalschnittstelle ohne Anzeige liefert. Sie darf wahlweise eine Taste oder mehrere Tasten haben, um die Waage zur bedienen. Auch eine Maus, ein Touchscreen usw. sind erlaubt.
Messtechnische Kenngrößen einer Waage
Die Lastangaben einer Waage werden mit Höchstlast (Max), Mindestlast (Min), Selbsteinspielbereich, Wägebereich, Schaltstufe des Selbsteinspielbereichs, Tarahöchstlast, Tragfähigkeit beschrieben. Bei der Höchstlast handelt es sich um die obere Grenze des Wägebereichs ohne Berücksichtigung der additiven Tarahöchstlast. Die Mindestlast ist die Belastung, bei deren Unterschreitung die Wägeergebnisse mit einer zu großen relativen Messabweichung behaftet sein können. Der Selbsteinspielbereich ist der Wägebereich, innerhalb dessen die Einspiellage ohne Eingreifen des Bedieners erreicht wird. Der Bereich von der Mindestlast bis zur Höchstlast wird als Wägebereich bezeichnet. Der Wert, um den der Selbsteinspielbereich innerhalb des Wägebereichs verschoben werden kann, wird als Schaltstufe des Selbsteinspielbereichs dargestellt. Die Tarahöchstlast ist die Höchstlast der additiven oder subtraktiven Taraeinrichtung. Der Wert der größten statischen Belastung der Waage, bei dem keine dauernde Veränderung der messtechnischen Eigenschaften eintritt, ist die Tragfähigkeit.
Messtechnische Eigenschaften einer Waage
In der Norm werden die Begrifflichkeiten Empfindlichkeit, Ansprechvermögen, Wiederholbarkeit, Messbeständigkeit, Anwärmzeit und endgültiger Wägewert für eine Waage genau definiert. Im Kapitel T4 ab Seite 17 der DIN EN 45501:2016-03 findet sich die ausführliche Erläuterung zu den einzelnen Begriffen.
Anzeigen und Messabweichungen einer Waage
Auch zu diesem Thema liefert die Norm genaue Definitionen. Es werden die Arten der Anzeige einer Waage, die Wägeergebnisse, sonstige Wägewerte und die Ablesung einer Waage, bzw. des Wägeergebnisses beschrieben.
Ablauf einer Eichung
Wird eine Waage im eichpflichtigen Verkehr eingesetzt, so muss diese geeicht, bzw. konformitätsbewertet werden. Von einigen Herstellern wird der Begriff Eichung falsch dargestellt, dies aber wohl im Sinne des Kunden. Grundsätzlich darf kein Hersteller eine Eichung durchführen. Hierbei handelt es sich um einen hoheitlichen Akt, der den Eichämtern vorbehalten ist. Auch die Ersteichung durch den Hersteller gibt es nicht mehr. Mit dem Außerkrafttreten der Richtlinie 2009/23/EG wurde auch die Herstellerersteichung abgeschafft und durch die Konformitätsbewertung nach Richtlinie 2014/31/EU ersetzt. Die korrekte Bezeichnung für eine im eichpflichtigen Verkehr einzusetzende Waage, welche durch den Hersteller entsprechend der geltenden Gesetze und Normen geprüft wurde und durch den Verwender wie eine geeichte Waage eingesetzt werden darf, ist: Konformitätsbewertete Waage nach Richtlinie 2014/31/EU Der Vollständigkeit wegen sollte hierbei auch noch das anerkannte Modul benannt werden. Der Hersteller kann z.B. sein QM-System
anerkennen lassen und sich dadurch zur Konformitätsbewertung nach Richtlinie 2014/31/EU zertifizieren lassen. Der eigentliche Ablauf besteht aus zwei Stufen. Bei der ersten Stufe muss der Hersteller prüfen und sicherstellen, dass die komplette Dokumentation vorhanden und korrekt ist und das entsprechende Zulassungen vorliegen. Ein Kompatibilitätsnachweis für die zu prüfende Waage ist zu erstellen. Die zweite Stufe befasst sich mit der messtechnischen Prüfung der Waage. Der Ablauf ist in der DIN EN 45501 beschrieben und lässt sich kurz so darstellen:
- Prüfung der Richtigkeit der Nullstellung
- Prüfung mit voller Normallast
- Prüfung mit halber Normallast
- Prüfung außermittige Belastung
- Hystereseprüfung
- Prüfung der Überlast
Wenn eine Waage sämtliche Prüfungen erfolgreich durchlaufen hat darf die Kennzeichnung aufgebracht werden. Die Dokumentation der Prüfung muss vom Hersteller aufbewahrt werden. Sofern eine Prüfung nicht erfolgreich abgeschlossen werden konnte muss die Waage ggf. neu justiert werden und der Prüfablauf beginnt von vorn.
Wie finde ich die richtige Waage?
Welche Waage für welchen Einsatzzweck am besten geeignet ist hängt von vielen Faktoren ab. Der Wägebereich und die Auflösung spielen dabei wohl die entscheidende Rolle. Handelt es sich um eine eichpflichtige Anwendung oder wird die Waage für interne Zwecke eingesetzt ist eine weitere wichtige, zu klärende Frage. Auch die Beschickung ist entscheidend für die korrekte Waage. Wird das Wägegut mit einem Gabelstapler oder einem Hubwagen aufgebracht stellen sich andere Anforderungen an die Waage. Nicht zuletzt sind auch die Umgebungsbedingungen entscheidend für die Auswahl der korrekten Wägetechnik. Es gibt hierbei sehr viele „Kleinigkeiten“ zu beachten. Kontaktieren Sie uns und wir finden die passende Waage für Ihre Anwendung.
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