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Was ist eine Waage?

Waage

Abgeleitet aus der DIN EN 45501:2016-03 können folgende Ausführungen von Waagen angenommen werden: 

  • Nichtselbsttätige
  • Waage mit Anzeigeeinrichtung
  • Waage ohne Anzeigeeinrichtung
  • Selbsteinspielende Waage
  • Halbselbsteinspielende Waage
  • Nichtselbsteinspielende Waage
  • Elektronische Waage
  • Waage mit Preisskalen
  • Preisrechnende Waage
  • Preisauszeichnungswaage
  • Selbstbedienungswaage
  • Mobile Waage
  • Ortsveränderliche Waage für Straßenfahrzeuge

Da diese Norm sich mit Nichtselbsttätigen Waagen befasst ist die Selbsttätige Waage nicht weiter benannt worden. Selbsttätige Waagen werden in der Richtlinie 2004/22/EG (steht im Download Bereich zur Verfügung) geregelt.

Nichtselbsttätige Waage

Eine Waage, die das Eingreifen eines Benutzers während des Wägevorgangs erfordert, um zu entscheiden, ob das Wägeergebnis akzeptabel ist. Dabei ist zu beachten, dass die Entscheidung über die Akzeptanz des Wägeergebnisses eine intelligente Handlung des Bedieners erfordert, die das Ergebnis beeinflusst. Dazu gehören z.B. das Treffen von Maßnahmen, wenn eine Anzeige stabil ist oder Justierung der Masse der zu wägenden Last, und eine Entscheidung zur Akzeptanz des Wägeergebnisses über die Beobachtung der Anzeige oder Auslösen eines Ausdrucks. Auch handelt es sich um eine nichtselbsttätige Waage, wenn es dem Benutzer möglich ist während des Wägevorgangs Maßnahmen zu ergreifen, die im Fall einer Nichtakzeptanz das Wägeergebnis beeinflussen. Dazu gehören:

Last justieren:

  • Grundpreis eingeben
  • bestimmen, ob der angezeigte Gewichtswert akzeptabel ist
  • usw.

Hauptbestandteile einer Waage

ch der Norm DIN EN 45501:2016-03 lässt sich eine Waage in die Hauptbestandteile

  • Lastträger, Lastaufnehmer
  • Kraftübertragungseinrichtung
  • Auswägeeinrichtung
  • Modul

einteilen. Dabei ist der Lastträger der Teil der Waage, der zur Aufnahme des Wägegutes bestimmt ist. Die Kraftübertragungseinrichtung überträgt die vom Wägegut auf den Lastaufnehmer ausgeübte Kraft auf die Auswägeeinrichtung. Das Modul ist der identifizierbare Teil einer Waage, der eine oder mehrere besondere Funktionen ausführt und getrennt nach den spezifischen messtechnischen und technischen Anforderungen der jeweils zutreffenden Norm bewertet werden kann. Die Module einer Waage müssen besonders festgelegte Teilfehlergrenzen einhalten, wenn die Waage für den eichpflichtigen Verkehr eingesetzt werden soll. Typische Module einer Waage sind:

  • Wägezelle
  • Auswertegerät
  • Analoge oder digitale Auswerteeinheit
  • Wägemodule
  • Terminal und
  • Hauptanzeigeeinrichtung

Insbesondere die Wägezelle kann als Kernstück einer Waage betrachtet werden, wobei es keine Rolle spielt, ob nur eine Wägezelle oder mehrere Wägezellen verbaut werden. Wägezellen sind Kraftaufnehmer, die nach Berücksichtigung von Einflüssen durch Erdbeschleunigung und Luftauftrieb am Anwendungsstandort die Masse messen, indem die gemessene Masse in eine andere gemessene Größe (Ausgangsgröße) umgewandelt wird. Digitale Wägezellen sind mit elektronischen Geräten wie z. B. Verstärker, Analog-Digital-Wandler und Auswerteeinheit ausgestattet.

Das Auswertegerät ist eine elektronische Einrichtung der Waage, welches eine Analog-Digital-Umwandlung des Ausgangssignals der Wägezelle, eine weitere Datenverarbeitung durchführt und das Wägeergebnis in Einheiten der Masse anzeigt.

Bei der Auswerteeinheit handelt es sich um eine elektronische Einrichtung der Waage, die eine Analog-Digital-Umwandlung des Ausgangssignals der Wägezelle und eine weitere Datenverarbeitung durchführt und das Wägeergebnis in einem digitalen Format über eine Digitalschnittstelle ohne Anzeige liefert. Sie darf wahlweise eine Taste oder mehrere Tasten haben, um die Waage zur bedienen. Auch eine Maus, ein Touchscreen usw. sind erlaubt.

Messtechnische Kenngrößen einer Waage

Die Lastangaben einer Waage werden mit Höchstlast (Max), Mindestlast (Min), Selbsteinspielbereich, Wägebereich, Schaltstufe des Selbsteinspielbereichs, Tarahöchstlast, Tragfähigkeit beschrieben. Bei der Höchstlast handelt es sich um die obere Grenze des Wägebereichs ohne Berücksichtigung der additiven Tarahöchstlast. Die Mindestlast ist die Belastung, bei deren Unterschreitung die Wägeergebnisse mit einer zu großen relativen Messabweichung behaftet sein können. Der Selbsteinspielbereich ist der Wägebereich, innerhalb dessen die Einspiellage ohne Eingreifen des Bedieners erreicht wird.

Der Bereich von der Mindestlast bis zur Höchstlast wird als Wägebereich bezeichnet. Der Wert, um den der Selbsteinspielbereich innerhalb des Wägebereichs verschoben werden kann, wird als Schaltstufe des Selbsteinspielbereichs dargestellt. Die Tarahöchstlast ist die Höchstlast der additiven oder subtraktiven Taraeinrichtung. Der Wert der größten statischen Belastung der Waage, bei dem keine dauernde Veränderung der messtechnischen Eingenschaften eintritt, ist die Tragfähigkeit.

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